Praxistipps
Praxistipp Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten - Verfahrensfragen E-Mail

Das Thema "Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten" beschäftigt schon länger die Gerichte. Neben der Beurteilung des materiellen Rechts - hier gilt es auf die Entscheidung der Gerichte zu warten - bereiten die Verfahrensfragen in der steuerlichen Praxis Schwierigkeiten.

Weiterlesen...
 
Praxistipp AGG E-Mail

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, . 1987ff.). Die Neuregelungen betreffen alle Bereiche des Arbeitsverhältnisses (Stellenausschreibung, Einstellung, Durchführung, Beendigung).

Weiterlesen...
 
Praxistipp Kinder E-Mail
Die demographische Entwicklung gibt seit mehreren Jahren Anlass zur Sorge. Bleibt der Nachwuchs aus, kollabieren u.a. die sozialen Sicherungssysteme. Da insbesondere gut ausgebildete junge Erwachsene kinderlos bleiben, wird es für Arbeitgeber zukünftig tendenziell schwieriger werden, Fachpersonal für anspruchsvolle Arbeiten zu finden.Weiterlesen...
 
Praxistipp BP und Kontenabruf E-Mail
Immer wieder wird in den Medien der "gläserne Steuerbürger" heraufbeschworen. Es wird dabei der Eindruck erweckt, die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung hätten mittlerweile orwellsche Dimensionen erreicht. Die gebotene Nüchternheit, die dem Steuerrecht sonst immanent ist, bleibt leider oft auf der Strecke. Ziel des vorliegenden PRAXISTIPP ist es deshalb, die Kontrollverfahren der Finanzverwaltung überblickartig darzustellen und damit zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen.
Weiterlesen...
 
Praxistipp SV-Status mitarbeitende Familienangehörige E-Mail
Arbeitnehmer, die Angehörige des Arbeitgebers sind, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung (z. B. Arbeitslosenunterstützung), obwohl sie jahrelang Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben.
Weiterlesen...
 
Praxistipp Zinsbesteuerung E-Mail

Ab dem 1.7.2005 werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Regelungen der EG-Zinsrichtlinie (Amtsblatt der EU Nr. L 157 S. 38) in Kraft treten. Kapitalanleger, die ihr Geld in den der Zinsrichtlinie unterfallenden Gebieten angelegt haben, müssen damit rechnen, dass die Zinserträge dem deutschen Fiskus durch Mitteilung seitens der zinszahlenden Stelle bekannt werden.

Weiterlesen...